ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Rahmenbedingungen

Der LEI-Service (https://www.leinummer.at) wird bereitgestellt von der LEI Register OU (LEI-Nummer 894500SMOMUFH0UZXT46, Adresse Uus 21-2, 10111, Tallinn, Estland, eingetragen nach estnischem Recht). Die LEI Register OU ist in Österreich unter dem Namen LEI Register tätig. Die LEI Register OU ist eine LEI-Registrierungsstelle. Wir arbeiten mit der von der GLEIF zertifizierten LOU RapidLEI (Ubisecure Oy) zusammen, LEI-Nummer 529900T8BM49AURSDO55.

1. Neuer LEI, LEI-Verlängerung und LEI-Übertragung

1.1. Für die Beantragung einer neuen LEI-Nummer, die Verlängerung einer bestehenden LEI-Nummer oder die Übertragung einer von LEI Register verwalteten LEI-Nummer muss der Antragsteller das entsprechende Antragsformular ausfüllen, seine Daten übermitteln und den entsprechenden Service per Kreditkarte, PayPal oder Banküberweisung bezahlen.

1.2. Der Antragsteller erklärt sich durch das Absenden des Formulars mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LEI Register einverstanden. Der Antragsteller versichert, dass die eingereichten Daten korrekt sind und dass er die volle Befugnis hat, eine LEI-Nummer im Namen der juristischen Person (Kunde) zu beantragen. Dem Antragsteller ist bekannt, dass seine Kontaktdaten gegebenenfalls an die Local Operating Unit (LOU) weitergegeben werden.

1.3. Dem Antragsteller ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechte an LEI Register abzutreten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der gewählten LOU zu unterzeichnen sind. Die Nutzungsbedingungen von RapidLEI zum Beispiel finden Sie hier. Die Nutzungsbedingungen der LOUs unterscheiden sich kaum, da sie alle den Richtlinien der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) unterliegen.

1.4. Der Antragsteller überträgt LEI Register alle Rechte, den LEI der juristischen Person in seinem Namen zu verwalten. Beantragung einer neuen LEI-Nummer: Der Antragsteller überträgt LEI Register alle erforderlichen Rechte, um im Namen der juristischen Person eine LEI-Nummer zu beantragen. Der Antragsteller überträgt zur Verlängerung seiner LEI-Nummer LEI Register alle erforderlichen Rechte, um im Namen der juristischen Person eine LEI-Nummer zu verlängern. Übertragung einer LEI-Nummer: Der Antragsteller überträgt LEI Register alle erforderlichen Rechte, um die LEI-Nummer unter der Verwaltung von LEI Register zu übertragen.

1.5. Dem Antragsteller einer LEI-Übertragung ist bekannt, dass eine LEI-Übertragung mit einem Wechsel der LOU einhergeht bzw. einhergehen kann. Verlängerung einer LEI-Nummer: Wenn der Antragsteller bei LEI Register die Verlängerung seiner LEI-Nummer beantragt, die nicht unter dessen Verwaltung steht, kann der LEI nur unter der Verwaltung von LEI Register übertragen werden. Der LEI kann vor oder während seiner Verlängerung oder im Rahmen des LEI-Verlängerungsprozesses übertragen werden. LEI Register kann nur LEI-Nummern erneuern, die unter der eigenen Verwaltung stehen.

1.6. Ein LEI, der von LEI Register verwaltet wird, kann frühestens 60 Tage vor seinem Ablauftermin verlängert werden. Wenn der Kunde jedoch einen LEI überträgt und verlängert, der von einem anderen Dienstleister als LEI Register verwaltet wird, und das „nächste Verlängerungsdatum“ (next renewal date) der LEI-Nummer mehr als 60 Tage zurückliegt, kann sich der Verlängerungszeitraum für den LEI um die entsprechende Anzahl der Tage reduzieren.

1.7. LEI Register beginnt mit der Registrierung, Verlängerung und/oder Übertragung der LEI-Nummer, nachdem der Antrag und die Zahlungsbestätigung eingegangen sind.

1.8. Dem Antragsteller ist bekannt, dass er möglicherweise zur Vorlage einer Vollmacht oder eines anderen Nachweises aufgefordert wird, aus dem hervorgeht, dass er berechtigt ist, einen LEI im Namen der juristischen Person zu beantragen.

1.8.1 Nur ausgewiesene Unterzeichner dürfen den Brief oder die Vollmacht in ihrer jeweiligen Identität unterzeichnen. Dem Antragsteller ist bekannt, dass es verboten ist und einen Identitätsbetrug darstellt, sich als Zeichnungsberechtigter auszugeben.

1.9. Dem Antragsteller ist bekannt, dass er möglicherweise zur Vorlage weiterer Dokumente aufgefordert wird. Zum Beispiel kann LEI Register Dokumente anfordern, die den Nachweis für die Eintragung der juristischen Person erbringen, Dokumente, aus denen hervorgeht, wer die bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person sind, Dokumente, aus denen das Gründungsdatum der juristischen Person hervorgeht oder Dokumente, aus denen hervorgeht, wann Änderungen an den Daten der juristischen Person vorgenommen wurden.

1.10. Dem Antragsteller ist bekannt, dass er verpflichtet ist, Daten über die Muttergesellschaft (Level-2-Daten) zu melden, wenn die juristische Person einem direkten und/oder übergeordneten Unternehmen unterstellt ist, das eine Mehrheitsbeteiligung (in der Regel >50 %) besitzt und die Abschlüsse des Tochterunternehmens konsolidiert. Wenn die juristische Person keinen übergeordneten Unternehmen unterstellt ist oder diese nicht angeben kann, müssen Sie einen Grund für die Nichtbereitstellung von Daten über übergeordnete Unternehmen (Level-2-Daten) angeben. Dazu wählen Sie eine Ausnahme von der Meldepflicht aus.

1.10.1. LEI Register kann den Antragsteller kontaktieren, um zusätzliche Dokumente zur Überprüfung der Konsolidierung vorzulegen.

1.11. Dem Antragsteller ist bekannt, dass er den LEI des Hauptsitzes angeben muss, wenn es sich bei der juristischen Person um eine internationale Niederlassung handelt. Ohne die Angabe der LEI-Nummer des Hauptsitzes kann LEI Register die LEI-Beantragung nicht weiter bearbeiten.

1.11.1. Das „nächste Verlängerungsdatum“ der LEI-Nummer einer internationalen Niederlassung ist dasselbe wie das „nächste Verlängerungsdatum“ der LEI-Nummer ihres Hauptsitzes.

1.12. Dem Antragsteller ist bekannt, dass LEI Register Informationen über Fondsbeziehungen anfordern kann, wenn es sich bei der juristischen Person um einen Fonds handelt (Fondsverwaltungsgesellschaft, Dachfonds eines Teilfonds und/oder Masterfonds eines Feederfonds).

1.12.1. LEI Register kann den Antragsteller kontaktieren, um zusätzliche Dokumente zur Überprüfung der Fondsbeziehung(en) anzufordern.

1.12.2. Um eine Beziehung zu melden, ist ein LEI von der Fondsverwaltungsgesellschaft, dem Dachfonds und dem Master-Fonds erforderlich.

1.13. Der LEI wird so bald wie möglich bereitgestellt. In 90 % der Fälle werden neue LEI-Nummern innerhalb von 1–3 Stunden vergeben. Die Überprüfung der Daten zum Mutterunternehmen und zu Fondsbeziehungen kann bis zu 48 Stunden dauern. Verlängerungen der LEI-Nummer können bis zu 7 Tage dauern. Bei Problemen mit der Datenüberprüfung oder in seltenen Fällen dauert die Bearbeitung gegebenenfalls länger als üblich.

1.14. Nach Abschluss erhält der Antragsteller eine Bestätigungs-E-Mail mit der Rechnung an die in der LEI-Beantragung angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse.

1.15. Dem Antragsteller ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass der Antrag nach seinem Einreichen und der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich ist. Nachdem LEI Register den Antrag auf Übertragung erhalten hat, kann dieser nicht mehr widerrufen werden. Nachdem LEI Register die Zahlungsbestätigung für eine neue LEI-Nummer, eine LEI-Verlängerung oder einen Antrag auf Verlängerung und Übertragung erhalten hat, kann dieser Antrag nicht mehr widerrufen werden. Hat der Antragsteller ausreichende Informationen zur Bearbeitung der LEI-Beantragung bereitgestellt, lässt sich Vorgang nicht mehr stoppen und der LEI wird ausgestellt.

1.16. Dem Antragsteller ist bekannt, dass LEI Register und die zuständige LOU bei Nichtbereitstellung der angeforderten Informationen (einschließlich aller zuvor genannten Daten) durch den Kunden das Bestmögliche versuchen werden, um die Beantragung der LEI-Nummer erfolgreich abzuschließen. In diesem Fall werden die Angaben zur Muttergesellschaft (Level-2-Daten) möglicherweise als nicht öffentlich eingestuft oder die Daten zur Fondsbeziehung nicht veröffentlicht. Kann die LEI-Nummer nicht ausgestellt, verlängert und/oder übertragen werden, weil der Antragsteller die erforderlichen Informationen nicht bereitstellt, sind LEI Register und die entsprechende LOU nicht für etwaige Schäden im Zusammenhang mit der LEI-Nummer verantwortlich.

1.17. Dem Antragsteller ist bekannt, dass nach der Vergabe einer LEI-Nummer diese und die mit der LEI-Nummer verbundenen Stammdaten der juristischen Person auf der Website von GLEIF und LEI Register veröffentlicht werden. Nach der Vergabe einer LEI-Nummer kann diese nicht mehr gelöscht oder auf eine andere juristische Person übertragen werden.

1.18. 60 Tage vor der Verlängerung einer LEI-Nummer (d. h. 60 Tage vor dem Ablaufdatum des bezahlten Zeitraums) sendet LEI Register eine E-Mail an die angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse.

2. Mehrjährige Pläne und automatische Verlängerungen

2.1. Der Einfachheit halber bietet LEI Register die Möglichkeit, die Verlängerungsgebühr im Voraus für bis zu 5 Jahre zu bezahlen.

2.1.2. Wenn der Kunde eine Verlängerung der LEI-Nummer für mehrere Jahre gekauft hat, übernimmt LEI Register die Kosten für die Verlängerung für den jeweils bezahlten Zeitraum.

2.1.3. Hat der Kunde eine mehrjährige Verlängerung seiner LEI (z. B. eine 5-jährige Laufzeit seiner LEI-Nummer) bei LEI Register bestellt und überträgt die LEI-Nummer während des vorausbezahlten Zeitraums zu einem anderen Dienstleister, wird der mehrjährige Laufzeitvertrag automatisch gekündigt.

2.2. Unabhängig von der Laufzeit der vom Kunden gekauften Verlängerung (2–5 Jahre) werden die LEI-Daten jährlich aktualisiert. Folglich ist das „nächste Verlängerungsdatum“ in der GLEIF-Datenbank in der Regel der Zeitpunkt der LEI-Ausstellung/letzten Verlängerung + 365 Tage, höchstens jedoch 425 Tage vor der nächsten Verlängerung.

2.3. Wenn ein Kunde eine LEI-Nummer für 1 Jahr beantragt, kann er sich für eine automatische jährliche Verlängerung seiner LEI-Nummer entscheiden.

2.3.1. Wenn sich ein Kunde für die automatische jährliche Verlängerung seiner LEI-Nummer entschieden hat, wird ihm 60 Tage vor dem „nächsten Verlängerungsdatum“ der LEI-Nummer die Gebühr berechnet. Die Zahlung wird von demselben Konto abgebucht, das für die erste Zahlung angegeben wurde. 

2.3.2. Der Kunde wird per E-Mail über die bevorstehende automatische Verlängerung informiert. Eine Änderung bzw. Aktualisierung der Daten oder die Stornierung der automatischen Verlängerung der LEI-Nummer kann innerhalb von 5 Tagen beantragt werden. Nach Ablauf der 5-Tage-Frist beginnt LEI Register mit dem Verlängerungsprozess. Nach Abschluss der Verlängerung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail mit der Rechnung für die Ausführung der Verlängerung. Nach erfolgter Verlängerung der LEI-Nummer kann die Verlängerung nicht mehr rückgängig gemacht werden.

2.4. LEI Register ist uneingeschränkt berechtigt, die LEI-Nummer der juristischen Person zu verlängern und die Stammdaten in der GLEIF-Datenbank über die zuständige LOU zu aktualisieren.

2.4.1. Wenn es sich um eine eingetragene juristische Person handelt, sind LEI Register und die zuständige LOU berechtigt, die Stammdaten der juristischen Person auf der Grundlage des jeweiligen Handelsregisters zu aktualisieren.

2.4.2. Wenn sich die Daten der juristischen Person nicht über ein Handelsregister verifizieren lassen, werden LEI Register und die zuständige LOU das Bestmögliche versuchen werden, um die LEI-Nummer anhand der vorhandenen Daten zu verlängern. In diesem Fall werden die Daten zur Muttergesellschaft (Ebene 2) möglicherweise als nicht öffentlich eingestuft oder die Daten zur Fondsbeziehung nicht angezeigt. 

2.4.3.  Der Kunde verpflichtet sich, LEI Register im Falle einer Änderung von Daten, die nicht über das jeweilige Handelsregister validiert werden können, zu benachrichtigen und die entsprechenden aktualisierten Informationen bereitzustellen.

2.4.4. LEI Register kann den Kunden zwecks Bereitstellung aktualisierter Daten und/oder Dokumente kontaktieren (z. B. aktualisierte konsolidierte Abschlüsse, eine Ausnahme von der Meldepflicht, eine Vollmacht oder sonstige Informationen).

2.4.5. Wenn der Kunde die angeforderten Daten und/oder Dokumente nicht vorlegt, kann die LEI-Nummer nicht verlängert werden. Wenn aufgrund der Nichtbereitstellung der angeforderten Informationen durch den Kunden der LEI nicht verlängert werden kann, sind LEI Register und die entsprechende LOU nicht für etwaige Schäden im Zusammenhang mit dem LEI verantwortlich. Versäumt es der Kunde, die angeforderten Informationen innerhalb von 60 Tagen zu liefern, ist LEI Register zur Kündigung des Vertrags berechtigt.

3. Fast-track (Sofort-Service)

3.1. Der Sofort-Service steht ausschließlich neuen LEI-Kunden zur Verfügung. Der Sofort-Service richtet sich an juristische Personen, die im Firmenbuch eingetragen sind und keine Daten zum Mutterunternehmen (Level-2-Daten) oder zu Fondsbeziehungen haben oder übermitteln können. Wenn der Kunde die Voraussetzungen für den Sofort-Service erfüllt, wird das Kontrollkästchen „Fast-Track“ auf der Bezahlseite angezeigt.

3.2. Wenn das Kontrollkästchen „Fast-Track“ auf der Bezahlseite nicht angezeigt wird, wurde keine Übereinstimmung zwischen der Registrierungsnummer des Unternehmens und der Firmenbuch-Datenbank gefunden oder es wurden im Antrag Beziehungsdaten angegeben. In diesem Fall wird die LEI-Beantragung wie ein normaler Antrag behandelt.

3.3. LEI Register garantiert die Bereitstellung einer neuen LEI-Nummer innerhalb von 3 Stunden für Sofort-Service-Kunden.

3.4. LEI Register wird das Bestmögliche versuchen, um den LEI innerhalb des zugesagten Zeitrahmens bereitzustellen.

4. LEI-Zertifikat/Tag

4.1. Ein LEI-Zertifikat und -Tag sowie eine gedruckte Kopie des Zertifikats können auf der Bezahlseite hinzugefügt werden oder nach der Veröffentlichung der LEI-Daten auf dieser Website separat erworben werden. Das LEI-Zertifikat und -Tag sowie eine gedruckte Kopie des Zertifikats können separat gekauft werden. Suchen Sie dazu auf dieser Website im Abschnitt “LEI-Zertifikat und -Tag” nach der entsprechenden LEI-Nummer.

4.2. LEI Register sendet Ihnen das Zertifikat innerhalb von 7 Arbeitstagen in Papierform zu. Der Ausdruck wird an die offizielle Adresse der juristischen Person gesendet.

4.3. LEI Register behält sich das Recht vor, keinen neuen Ausdruck zu versenden, wenn der Kunde falsche Daten angegeben hat oder der Zustellung widerspricht.

5. Gebühren

5.1. Die Gebühren für die Bestellung einer neuen LEI-Nummer, die Übertragung oder Verlängerung einer LEI-Nummer finden Sie auf dieser Website im Abschnitt “Preisliste”. Die Kosten für eine neue LEI-Nummer umfassen die Erstregistrierung einer LEI-Nummer und ihre jährliche Verlängerung für den gewählten Zeitraum. Die Kosten für die Verlängerung einer bestehenden LEI-Nummer umfassen die jährliche Verlängerung der LEI-Nummer für den gewählten Zeitraum. Bei Bedarf ist die Übertragung einer LEI-Nummer kostenlos. Die angegebenen Kosten beinhalten die GLEIF-Gebühr. Die angegebenen Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Hat das Unternehmen eine für den europäischen Raum gültige UID-Nummer, dann wird keine Umsatzsteuer berechnet. Wir überprüfen die UID-Nummer über die MIAS-Suchmaschine. Wenn das Unternehmen keine gültige UID-Nummer hat, werden 20 % USt. auf den Preis erhoben.

5.2. Der Antragsteller kann gegen eine zusätzliche Gebühr zusätzliche Leistungen wählen.

5.2.1. Das Hinzufügen von Daten über Mutterunternehmen kostet 10 € pro Mutterunternehmen und Jahr.

5.2.2. Die Validierung von Fonddaten kostet 10 € pro Jahr.

5.2.3 Wenn beim Bezahlvorgang der Fast-track-Service ausgewählt wird, fällt eine zusätzliche Gebühr von 10 € an.

5.2.4. Die Preise für LEI-Zertifikat/Tag und gedruckte Kopie des Zertifikats finden Sie unter “LEI-Zertifikat und -Tag” nach der entsprechenden LEI-Nummer.

6. Rückerstattungen

6.1 Zur Beantragung einer Rückerstattung wenden Sie sich bitte an [email protected]. Anträge auf Rückerstattung und Stornierung können auch an die Adresse Uus 21-2, 10111, Tallinn, Estland gesendet werden.

6.2 Die Erstattung erfolgt innerhalb von 7 Tagen. Bitte beachten Sie, dass die Ausführung der Rückerstattung je nach Bank zeitlich variiert. Es kann bis zu 30 Tage dauern, bis die Rückerstattung eingeht.

6.3. LEI Register ist dazu berechtigt, eine Rückerstattungsgebühr von 30 € pro Rückerstattung zu erheben.

6.4. Der Kunde ist zur Beantragung einer Rückerstattung berechtigt, wenn er eine der unter Punkt 6.5 genannten Bedingungen nicht erfüllt.

6.5. LEI Register hat das Recht, Rückerstattungen in den folgenden Fällen abzulehnen:

6.5.1. Der Antrag gilt als verbindlich.

6.5.2. Die automatische Verlängerung einer LEI-Nummer ist abgeschlossen.

6.5.3. Der Kunde hat eine mehrjährige Verlängerung seiner LEI-Nummer bestellt (z. B. einen 5-Jahres-LEI) und stellt später fest, dass er keinen aktiven LEI mehr benötigt.

6.5.4. Der Kunde überträgt den LEI vor Ablauf des vorausbezahlten Verlängerungszeitraums an einen anderen Dienstleister.

6.5.5. Wenn der Kunde einen LEI überträgt und verlängert, der von einem anderen Dienstleister als LEI Register verwaltet wird, und das „nächste Verlängerungsdatum“ der LEI-Nummer mehr als 60 Tage zurückliegt, reduziert sich der Verlängerungszeitraum für den LEI um die entsprechenden Tage.

6.5.6. Durch die Anpassung des „nächsten Verlängerungsdatums“ für die LEI-Nummer einer internationalen Niederlassung an das „nächste Verlängerungsdatum“ der LEI-Nummer ihres Hauptsitzes reduziert sich der Verlängerungszeitraum um die entsprechenden Tage.

6.5.7. Bei Nichtbereitstellung der erforderlichen Informationen durch den Kunden innerhalb von 60 Tagen kann ein LEI nicht ausgestellt, verlängert oder übertragen werden. Zu den erforderlichen Informationen gehören unter anderem:

  • eine Vollmacht
  • ein Ermächtigungsnachweis
  • Dokumente, aus denen hervorgeht, wer die bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person sind
  • ein Handelsregisterauszug
  • Dokumente, aus denen das Gründungsdatum der juristischen Person hervorgeht
  • Dokumente, aus denen hervorgeht, wann Änderungen an den Daten der juristischen Person vorgenommen wurden
  • Dokumente zur Überprüfung der Konsolidierung oder der Fondsbeziehungen
  • die LEI-Nummer des Hauptsitzes oder des Dachfonds
  • alle weiteren Dokumente/Informationen zur juristischen Person.

6.5.8. Nach der Überprüfung der übermittelten Daten des Mutterunternehmens (Level-2-Daten) wird festgestellt, dass mindestens eine der Mutterunternehmen nicht konsolidiert.

6.5.9. Der Kunde lehnt die Zustellung des Ausdrucks seines LEI-Zertifikats ab oder er hat falsche Angaben gemacht.

6.6. Die im GLEIF RA Governance Framework dargelegte Erstattungsfrist wird entsprechend eingehalten.

7. Geltendes Recht

7.1 Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit ihr, ihrem Gegenstand oder ihrem Zustandekommen entstehen, unterliegen der Rechtsprechung von England und Wales und werden nach dem dort geltenden Recht ausgelegt.

Schlussbedingungen

Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle Handlungen im Zusammenhang mit der LEI-Nummer, die der von ihm vertretenen juristischen Person zugeordnet ist. LEI Register übernimmt keinerlei Verantwortung für mögliche Schäden im Zusammenhang mit LEI-Nummern.

LEI Register agiert als LEI-Registrierungsstelle im Namen des Kunden und kooperiert bei Bestellung, Verlängerung, Übertragung und Aktualisierung von LEI-Nummern für ihre Kunden mit den von GLEIF akkreditierten LOU.

LEI Register behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an seinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Auf der Website von LEI Register können Sie jederzeit die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen: https://www.leinummer.at